Trainingsbetrieb unter bestimmten Vorraussetzungen - SV Rietheim

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Trainingsbetrieb unter bestimmten Vorraussetzungen

Informationen

Auch wir vom SV Rietheim sind bemüht unseren Sportlern schnellstmöglich wieder einen Trainingsbetrieb zu ermöglichen.
Hierzu sind wir im stettigen Austausch mit der Stadt Villingen Schwenningen und der Gemeindeverwaltung VS-Rietheim.

Die Auflagen im Bereich der Freiluftsportanlagen liegen momentan darin:


  • pro 1000 m² 5 Übungsteilnehmer incl. des Übungsleiter bzw. Trainer

    entfällt ab dem 01.07.2020

  • kein Zutritt mit akuten Symptomen

  • Zutritt nur für Mitglieder des SV Rietheim 1955 e.V.

  • Immer den Mindestabstand einhalten                                                  

    entfällt ab dem 01.07.2020 für das Training

  • Hände sind vor und nach den Übungseinheiten zu reinigen

  • Ein Mundschutz ist freiwillig

  • Umkleiden und Duschen sind geschlossen                                            

    entfällt ab dem 01.07.2020

  • Toiletten und Waschbecken sind natürlich offen, dürfen aber nur einzeln betreten werden

  • kein verweilen auf dem Sportgelände                                                  

    ab dem 01.07.2020 gilt hier der Mindestabstand von 1,5 m

  • Körperkontakt ist nicht erlaubt                                                             

    entfällt ab dem 01.07.2020

  • Trainer und Übungsleiter haben die möglichkeiten Personen vom Training auszuschließen

  • Sportwettkämpfe mit max. 100 Sportlern/innen und max. 100 Zuschauer

    ab dem 01.07.2020


Die Auflagen im Bereich der Sporthallen sind momentan noch nicht klar definiert
und werden frühstens nach den Pfingstferien wieder für den Vereinssport freigegeben.



 
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