Beitragsordnung SV Rietheim 1955 e.V.
§ 1 Rechtsgrundlage
Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden entsprechend der Regelung in § 5 der Vereinssatzung vom 11.April 2025 erhoben.
§ 2 Höhe der Beiträge
1. Der jährliche Beitrag zum Hauptverein ist unabhängig von der Mitgliedschaft in einer oder mehreren Abteilungen nur einmal zu zahlen.
2. Die Abteilungsbeiträge sind bei Zugehörigkeit zu einer Abteilung in voller Höhe zu zahlen.
Jahresbeitrag für den Hauptverein
bis einschließlich 17 Jahre 40,00 €
18 Jahre und älter 60,00 €
Bearbeitungsgebühren
pro Rechnung 3,50 €
2. Mahnung 3,50 €
3. Mahnung 3,50 €
3. Bei Änderung der Beiträge durch die Mitgliederversammlung ändert sich die Beitragsordnung ohne weiteren Mitgliederbeschluss entsprechend.
§ 3 Kontoänderung
Kontoänderungen müssen zeitnah der Mitgliederverwaltung gemeldet werden.